Grundsätzliches
Alle Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden Eine Kopie der Genehmigung bitte dem Fahrer aushändigen
Eine ärztliche Verordnung (Krankentransportschein) ist erforderlich
Gesetzlicher Eigenanteil:
- 10% des Fahrpreises
- Mindestens 5,00 €
- Höchstens 10,00 € pro Fahrt sind beim Taxifahrer bar zu bezahlen
Fahrten zu ambulanten Behandlungen:
- Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich
- Für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl
- In Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis
- Zuzahlung des Eigenanteils
- Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (bei der Krankenkasse erfragen) erhalten Sie von der Krankenkasse eine Befreiung vom Eigenanteil
Dialysepatienten:
- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Krankentransportschein erforderlich
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)
Strahlen-/Chemotherapie:
- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich Krankentransportschein erforderlich
- Eigenanteil für die Erste- und letzte Rückfahrt in Bar bei der 1. Fahrt zu entrichten, wenn kein Befreiungsausweis vorhanden ist.
Fahrten zu stationären Behandlungen:
(Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
- Keine Genehmigung der Krankenkasse innerhalb des Stadtgebiets erforderlich, ausserhalb schon
- Der Krankentransportschein genügt
- Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils pro Fahrt
- Ausnahme: Fahrten zur Kur/Reha.
- Hier ist eine Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig
Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften:
- Ärztliche Verordnung bzw. Verordnung der Schule ist erforderlich
- Es ist kein Eigenteil zu zahlen